• Bebauungsplan „Gruscheweg 6“ unwirksam

    Nun steht es amtlich fest, der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat den Bebauungsplan „Gruscheweg 6“ am Donnerstag, 25. März 2021 für unwirksam erklärt.
    Die jetzt vorliegende Entscheidung hatte sich angebahnt, nachdem das Gericht am 22.10.2020 bereits per einstweiliger Anordnung den höchst umstrittenen Bebauungsplan außer Kraft gesetzt hat.


    Erinnern wir uns noch einmal kurz an das Jahr 2016, da gab es durchaus mahnende Stimmen, die darauf hinwiesen, dass man nicht wild drauf los bauen kann, ohne die strukturellen Probleme einer kleinen Gartenstadtgemeinde ausgiebig und umfassend zu erörtern. Es gab unter anderem auch am 08.12.2016 einen Änderungsantrag der Fraktion DIE PARTEILOSEN, welcher vorsah anstatt eine Straßenverkehrsfläche zwischen Gruscheweg und Jahn-/Fichtestraße eher eine Grünfläche auszuweisen.


    Doch sowohl der ehemalige Bürgermeister als auch die damalige Fachbereichsleiterin hielten das für unnötig und so wurde ein Beschluss gefasst unter der Prämisse, die Probleme werden sich schon irgendwie lösen, Hauptsache wir bauen erst mal los.
    Dem wurde nun eine klare Absage erteilt. Der Vorsitzende Richter konnte es trefflicher nicht zusammen fassen, in dem er erklärte: „Das ist ein bildhaftes Beispiel für fehlende Konfliktlösung im Planungsverfahren. Das war keine gute Arbeit“. Schade, dass die kleine Gruppe von Gemeindevertreter es damals nicht geschafft hat, das Gremium zu überzeugen. Dies haben nun 5 Richter übernommen.

    Was nun bleibt ist ein in den Boden gestampftes Neubaugebiet, ohne eine ordentliche Verkehrsanbindung, von den übrigen strukturellen Problemen mal ganz abgesehen. Darüber hinaus haben wir jetzt
    viele neue Neuenhagener, denen man sicherlich viel versprochen hat und die dafür einen sehr hohen Preis zahlen mussten. Was davon zu erfüllen ist, darüber müssen sich die jetzigen Entscheidungsträger
    Gedanken machen und es bleibt nur zu hoffen, dass diesmal die wirtschaftlichen Eigeninteressen einer kleinen Zahl von Investoren nicht erneut über die Belange nach gesunden und angemessen Wohnverhältnissen gestellt werden. <KE>

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