Der erste Sitzungsturnus der aktuellen Legislaturperiode ist seit dem 12. September 2019 Geschichte.
Das Hauptthema…
…war einmal mehr der Gruscheweg. Die Entwicklung vor Ort belastet die Gemeinde und die Anwohner gleichermaßen. Kitas und Schulen wachsen nicht schnell genug mit, Straßen können den morgendlichen Verkehr genauso wenig ableiten, wie die Regenentwässerung den Niederschlag und die sich zeigenden bauliche Entwicklungen widersprechen immer der Vorstellung einer Gartenstadt.
Die Verwaltung hat deshalb eine Beschlussvorlage eingebracht, die Art und Maß der Bebauung einer Überprüfung zu unterziehen und die sich zeigende Fehlentwicklung zu korrigieren. Primäre Ziele des Planänderungsverfahrens waren:
Um den Gemeindevertretern ausreichend Zeit für eine Prüfung der im Vorfeld der ersten Sitzung in kurzen Abständen eintreffenden anwaltlichen Stellungnahmen der Gemeinde und des Vorhabenträgers zu geben, wurden ein Sonder-Bauausschuss und eine weitere Gemeindevertretersitzung anberaumt.
Der Aufreger…
…trat erst in der Vorbereitung des Bauausschusses zutage. Auf Hinweis unserer Fraktion wurden die Unterlagen des Bebauungsplans hinsichtlich des Schallschutzes geprüft. Tatsächlich befanden sich in den Unterlagen des Bebauungsplanes diverse Bezüge zu Schallschutzgutachten, die aber alle eines gemeinsam hatten: keines befasste sich mit einer Bebauung dieses Gebietes mit viergeschossigen Wohnhäusern. Zwar erklärten damals beteiligte Gemeindevertreter, dass die Gebäude als Schallschutz für das übrige Gebiet dienen sollten, ob und unter welchen Umständen in den Häusern menschenwürdiges Wohnen möglich ist, hat aber keiner geprüft.
In der Kürze der Zeit konnte die Bedeutung dieses Problems nicht abschließend beurteilt werden. Das sehr komplexe Thema kann auch nur dann wirklich erfasst werden, wenn ein entsprechendes Schallschutzgutachten erstellt ist und Fakten auf dem Tisch liegen. Diese Zeit hat die Gemeinde nicht, da mit dem Erlass der Baugenehmigung selbige umgesetzt werden und faktisch nur noch nachträglich die Probleme behoben werden können. Womöglich geht dies mit erheblichen Mehrkosten einher.
Um den Status quo zu sichern, war demnach Eile geboten und der Beschluss zu fassen. Dabei bestand für die Gemeinde kein Risiko. Die Gemeinde muss nur dann mit Schadenersatzansprüchen rechnen, wenn am Ende des Verfahrens die Gemeindevertreter Änderungen des Bebauungsplans beschließen, welche Planungsleistungen des Vorhabenträgers zunichtemachen und die Grundstückswerte verringern.
Die reine Durchführung eines Planänderungsverfahrens und ein dadurch entstehender Zeitverlust lassen hingegen keine Ansprüche gegen die Gemeinde entstehen. Das musste auch der Vorhabenträger anerkennen.
Die Meinungen …
…gingen weit auseinander und bildeten zwei Lager.
Einerseits die Fraktionen SPD, Linke und CDU, welche das Risiko aufgrund der schallschutztechnischen Grundlagen als gering einschätzten und den Bebauungsplan als solchen unangetastet lassen wollten.
Auf der anderen Seite die Parteilosen, FDP, Teile der Grünen und die AfD, welche lieber Gewissheit über die Tragweite der Unsicherheiten im Bebauungsplangebiet möchten.
Die Abstimmung …
…endete mit einer knappen Ablehnung der Beschlussvorlage 12 zu 13. Die betroffenen Gebäude im Gruscheweg werden wohl wie derzeit beantragt fertiggestellt.
Dank einer durch uns initiierten namentlichen Abstimmung kann in Kürze jeder selbst in Erfahrung bringen, welcher Abgeordneter wessen Interessen vertritt.
Wir meinen…
… dass die Gemeindevertretung die letzte Chance verpasst hat, am Gruscheweg noch einmal korrigierend einzugreifen. Die Verstädterung wird fortschreiten, die Schulen zeitnah an ihre Belastungsgrenzen kommen und in den Büchern verbleibt ein derzeit nicht einzuschätzendes Schallschutzrestrisiko.
Bei einer Zustimmung hätte die Gemeinde ohne Risiko die Probleme abwägen und eine Lösung dafür finden können. Nebenbei wäre auch der Zeitdruck für die Errichtung von Grundschulplätzen gesunken. Jetzt ist bereits absehbar, dass wir in Kürze mit Containeranlagen teure Zwischenlösungen werden schaffen müssen.
Was passierte sonst noch?
Die Gemeindevertreter haben einen Grundsatzbeschluss zur Begrenzung der Versiegelung im Ortsgebiet getroffen.
Der Vorschlag des Bürgermeisters wurde aber – gegen die Stimmen unserer Fraktion – um die beantragten Mittel zur Klärung der Grundlagen gekürzt. Deshalb wird dieser Beschluss als solcher nur eine wortleere Hülse bleiben, denn die Gemeindeverwaltung hat unmissverständlich klar gemacht, dass sie sich hierzu nicht in der Lage sieht und auf externe Hilfe angewiesen ist.
Obwohl die diese Änderung durchsetzenden Gemeindevertreter selbst feststellen mussten, dass diese Idee bereits seit 20 Jahren im Raume steht und nicht umgesetzt werden konnte, verweigerten sie die Bereitstellung der Gelder.
So wird diese Idee wohl weiterhin nur eine Idee bleiben, schade.