Der Entscheidungsprozess des Gemeinderats
In jeder Sitzung, egal ob Ausschuss oder Gemeinderat, können stets Vorlagen von der Verwaltung und Anträge von den Fraktionen eingereicht werden. In der nächsten Gemeindevertretung wird dann entschieden, ob ein Antrag zur weiteren Beratung in einen der Ausschüsse gegeben oder darüber direkt abgestimmt wird. Der Antrag kommt dann in der nächsten Gemeindevertretung auf die Tagesordnung. Sollte ein Antrag zur weiteren Beratung in einen Ausschuss verwiesen werden, setzt der Vorsitzende des jeweiligen Ausschusses das Thema in der nächsten Sitzung mit auf die Tagesordnung.
Die Regelung zu den Einladungsfristen ist in der Satzung der Gemeinde Neuenhagen festgeschrieben. Die Einladung besteht aus der Tagesordnung und den Anträgen oder den Vorlagen, die in der Sitzung beraten und über die abgestimmt werden soll. Auf der Webseite der Gemeinde und in den örtlichen Infokästen werden die Tagesordnungen veröffentlicht.
Die Mitglieder der Ausschüsse und die sachkundigen Einwohner werden per e-Mail oder auch schriftlich informiert.
Die Fraktionen beraten regelmäßig in ihren Fraktionssitzungen über die Vorlagen und Anträge. In den Ausschüssen beraten alle Mitglieder über die Vorlagen und Anträge und geben dem Gemeinderat mit ihrer Abstimmung eine Empfehlung. Bei einer positiven Abstimmung zu den Vorlagen oder den Anträgen werden diese in einer der nächsten Gemeindevertretersitzungen behandelt und darüber abgestimmt. Negative Abstimmungen aus den Ausschüssen schaffen es meistens nicht in den Gemeinderat und werden zumeist von den Einreichern zurück gezogen.
Die Verwaltung bekommt erst bei einer mehrheitlichen Abstimmung im Gemeinderat den Auftrag die Vorlage oder den Antrag umzusetzen. Die Verwaltung und der Bürgermeister sind verpflichtet, die nötige Umsetzung zu überwachen und nachzuverfolgen.