• Die Kommunalaufsicht entscheidet im Sinne Neuenhagens

    Auf der Gemeindevertretersitzung am 22.04.2024 teilte Bürgermeister Scharnke mit, dass die Kommunalaufsicht festgestellt hat, dass

    • der Beschluss Nr. AN 012/ 2023 der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin vom 03.07.2023 zur Beauftragung der Kanzlei Dombert Rechtanwälte Part mbH in Potsdam mit der rechtlichen Begutachtung zu den nicht getroffenen Eilentscheidungen in der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin auf Grund des Verstoßes gegen die Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) und gegen die Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) in Verbindung mit der Unterschwellenvergabeordnung (UVg0)

    rechtswidrig ist und somit nicht umgesetzt werden darf.

    Für unsere Wählergruppe und vor allem für Neuenhagen ist dies eine sehr erfreuliche Nachricht, werden unserer Gemeinde doch damit Gelder erspart, die an anderer Stelle sehr viel sinnvoller eingesetzt werden können. Wir hatten über diese Angelegenheit bereits hier auf der Homepage und in den social media berichtet. Doch um den Kontext der Entscheidung besser zu verstehen, wollen wir die Angelegenheit noch einmal gebündelt darstellen.

    1. Akt – Der Ausgangspunkt

    Auf der Gemeindevertretersitzung am 23.05.2023 beantragten die Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE eine „Rechtliche Begutachtung durch einen Rechtsanwalt zu den nicht getroffenen Eilentscheidungen in der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin“. Trotz erheblicher Bedenken von Mitgliedern der übrigen Fraktionen wurde in der Sitzung mit der entsprechenden Stimmenmehrheit beschlossen, eine bereits zuvor schon ausgesuchte Anwaltskanzlei aus Potsdam, die Kanzlei Dombert Rechtsanwälte Part mbB, zu einem Stundensatz von 300,- EUR mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen, ohne zu klären, welchen Umfang dieses haben bzw. was mit dem Ergebnis geschehen soll. Offen blieb auch die Frage, wer die Kanzlei ausgesucht hat und insbesondere, wer und welche Verhandlungen zum Preis geführt wurden. Haftungsfragen stellten sich offensichtlich nicht, denn letztendlich müssten die mit Ja stimmenden Gemeindevertreter den Vertrag auch nicht unterschreiben. In der Sitzung stimmten 14 Gemeindevertreter mit Ja, 7 Gemeindevertreter mit NEIN und 2 enthielten sich der Stimme.

    Welchen Hintergrund hatte eigentlich der Antrag der benannten Fraktionen

    Bürgermeister Ansgar Scharnke hatte sich erlaubt, die Vorsitzende der Gemeindevertretung, Frau Dr. Ilka Goetz, zu kritisieren. Dies tat er öffentlich in einer Sitzung der Gemeindevertreter und wohl auch mehrfach. Anlass der Kritik war, dass die Vorsitzende es in zwei Fällen abgelehnt hatte, in dringenden Angelegenheiten zusammen mit dem Bürgermeister eine Entscheidung zu treffen. Der Bürgermeister führte aus, es habe der Gemeinde ein erheblicher Schaden gedroht. Letztendlich wurde keine Eilentscheidung getroffen und dass es zu keinem Schaden kam sei glücklichen Umständen zu verdanken gewesen. Frau Dr. Ilka Goetz wies die Kritik des Bürgermeisters zurück und man hätte gedacht, damit wäre die Angelegenheit erledigt. Doch leider war dem nicht so.

    2. Akt – Die Fortsetzung

    Der Beschluss vom 23. Mai 2023 wurde durch die stellvertretende Bürgermeisterin beanstandet. Also stand der Antrag AN 012/2023 erneut auf der Tagesordnung und wurde auf der Gemeindevertretersitzung am 03. Juli 2023 beraten. Die Beanstandung wurde von der stellvertretenden Bürgermeisterin ordnungsgemäß begründet, in Vorbereitung der Sitzung hätte man sich also mit den rechtlichen Dingen ausgiebig auseinandersetzen können. Der Antrag wurde zur Abstimmung gestellt und erneut mehrheitlich durch CDU, Die Linke, SPD, einem Vertreter der Wählergruppe Freie Mitte und einem Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen bestätigt. In der Sitzung stimmten 13 Gemeindevertreter mit Ja, 8 Gemeindevertreter mit NEIN und 5 enthielten sich der Stimme.

    3. Akt – Das Ergebnis

    Am 18.03.2024 wurde der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin und der Vorsitzenden der Gemeindevertretung die Entscheidung der Kommunalaufsicht bezüglich der Beanstandung mitgeteilt, mit der bereits oben stehenden Feststellung der Rechtwidrigkeit des Beschlusses. Damit dürfte dieses Kapitel nun endgültig beendet sein und dem Neuenhagener Steuerzahler bleiben nicht genau zu beziffernde Anwaltskosten für die Einholung eines völlig überflüssigen Gutachtens erspart.

    Abschließend wäre noch anzumerken, dass die einreichenden Fraktionen mit ihren federführenden Köpfen die Fachkompetenz der Verwaltung geflissentlich ignoriert haben – zum einen zur Frage der Eilentscheidungen und zum anderen zur Ausschreibungspflicht.

    Da fällt mir doch glatt der Satz des berühmten griechischen Maler Apelles ein, der sehr weise sagte „Schuster, bleib bei deinen Leisten!“.

    Bild von Dewald Van Rensburg auf Pixabay

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