Wer darf hier mitmachen?

Die Gemeindevertreter werden für eine Wahlperiode von 5 Jahren bei den Kommunalwahlen in direkter Wahl von den Einwohnern Neuenhagens gewählt. Die letzte Kommunalwahl fand am 26. Mai 2019 statt. Gewählt werden, darf jede natürliche, wahlberechtigte Person die Ihren ständigen Wohnsitz dauerhaft in Neuenhagen hat und das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Ohne die vielen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird die Kommunalpolitik in Neuenhagen erst so richtig lebendig. Hier steckst sehr viel politische Arbeit dahinter, um die Zukunft für Neuenhagen zu gestalten. Sie, als Wähler, haben so direkt die Möglichkeit mit Ihren Kreuzen auf dem Wahlzettel so Einfluss nehmen zu können, in welche Richtung die Kommunalpolitik in Neuenhagen gehen soll.

Sie wollen noch mehr und aktiv Neuenhagen mitgestalten und die Wählergruppe Die Parteilosen aktiv unterstützen? Dann klicken Sie hier

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