• Eilentscheidungen – 2. Akt

    Auf der Gemeindevertretersitzung am 03. Juli 2023 beschäftigte sich das Gremium nun ein zweites Mal mit einem Antrag, dessen Hintergrund der folgende ist –

    Der Bürgermeister Ansgar Scharnke hatte sich erlaubt, die Vorsitzende der Gemeindevertretung, Frau Dr. Ilka Goetz, zu kritisieren. Dies tat er öffentlich in einer Sitzung der Gemeindevertreter und wohl auch mehrfach. Anlass der Kritik war, dass die Vorsitzende es in zwei Fällen abgelehnt hatte, in dringenden Angelegenheiten zusammen mit dem Bürgermeister eine Entscheidung zu treffen. Der Bürgermeister führte aus, es habe der Gemeinde ein erheblicher Schaden gedroht. Letztendlich wurde keine Eilentscheidung getroffen und dass es zu keinem Schaden kam sei glücklichen Umständen zu verdanken gewesen. Frau Dr. Ilka Goetz wies die Kritik des Bürgermeisters zurück und man hätte gedacht, damit wäre die Angelegenheit erledigt. Doch leider war dem nicht so.

    Die Fraktionen von CDU, Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen reichten bekanntlich einen Antrag ein, wonach auf Kosten der Neuenhagener Steuerzahler eine bereits vorab ausgesuchte Rechtsanwaltskanzlei, die Kanzlei Dombert Rechtsanwälte Part mbB aus Potsdam, beauftragt werden soll, ohne jegliche Begrenzung für 300,- EUR je Stunde zu untersuchen, „…ob und inwieweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorlagen und die Organe der Gemeinde ihre Kompetenzen ordnungsgemäß ausgefüllt und wahrgenommen haben…“.

    Der erstmalig am 23. Mai 2023 eingebrachte Antrag, welcher durch die stellvertretende Bürgermeisterin beanstandet wurde, stand nun am 03. Juli 2023 erneut auf der Tagesordnung und wurde mehrheitlich durch CDU, Die Linke, SPD und einem Vertreter der Wählergruppe Freie Mitte bestätigt.

     

    Zwei Punkte sind noch zu erwähnen –

    • Frau Dr. Ilka Goetz war bei der Beratung und der Abstimmung nicht anwesend, Bürgermeister Ansgar Scharnke nahm wegen persönlicher Betroffenheit nicht an der Abstimmung teil. Bei der ersten Abstimmung am 23. Mai 2023 hatte Frau Dr. Ilka Goetz zwar eine persönliche Betroffenheit erklärt, sowohl an der Beratung als auch an der Abstimmung jedoch teilgenommen.

    • In dem nun beschlossenen Antrag steht „die Kommunikation mit dem Rechtsbeistand der Gemeindevertretung führt ausschließlich
    die Vorsitzende oder ihre Stellvertreter in Vertretung der Gemeindevertretung…“ Das heißt, die Kommunikation mit der Anwaltskanzlei führt diejenige, für die eine  anwaltliche Bestätigung eingeholt werden soll, richtig gehandelt zu haben.

    Ein Schelm wer Böses dabei denkt, aber zahlen dürfen wir Neuenhagener dafür.

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