• Wasserschaden im Bürgerhaus

    „Wasserschaden im Bürgerhaus – Gastronomen bangen um Existenz“ – Unsere Gedanken zum Beitrag vom 07.08.2025 in der MOZ

    Ein Wasserschaden hat Bereiche des Gastronomiebetriebs  „Morstein`s“ in unserem Bürgerhaus in einem Ausmaß beschädigt, dass eine umfangreiche Sanierung der Gewerbefläche notwendig geworden ist. Die Bauarbeiten sollen ungefähr 3 Monate andauern.

    Die Miete wurde für diesen Zeitraum von der Vermieterin, der Gemeinde Neuenhagen, erlassen, was verständlich und richtig ist. Allerdings reicht das den Pächtern und einigen Gemeindevertretern nicht aus. In einer Art Tischvorlage wurden in der Sitzung der Gemeindevertreter am 21.07.2025 Forderungen nach einem Schadensersatz wegen Umsatzausfall laut.

    Als Grund für die Wasserschäden und die damit verbundenen Sanierungsmaßnahmen werden erhebliche bauliche Mängel angeführt. So bedauerlich diese Umstände sowohl für die Pächter als auch für die Gemeinde Neuenhagen sind, Umsatzausfall ist ein unternehmerisches Risiko, was der Pächter hätte versichern können. Ganz offenbar wurde dies versäumt.

    Warum nun der Neuenhagener Steuerzahler für dieses Versäumnis aufkommen soll, ist unklar und aus unserer Sicht auch nicht richtig.

    Einigkeit besteht selbstverständlich darin, dass die baulichen Mängel, welche für die Wasserschäden ursächlich sind, so gewissenhaft und so zeitnah wie möglich zu beheben sind. Dazu bedarf es im Übrigen keines Beschlusses der Gemeindevertretung. Solange man der Gemeinde Neuenhagen aber keine Fahrlässigkeit oder sogar einen Vorsatz nachweisen kann, ist der Umsatzausfall allein vom Pächter zu tragen und nicht von der Gemeinde Neuenhagen und somit auch nicht vom Steuerzahler.

    Die Parteilosen

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