Gemeinderat – Gemeindevertretung

Die Gemeinde verwaltet in ihrem Gebiet alle öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung, soweit die Gesetze nichts anderes vorschreiben. Das Hauptorgan der Gemeinde Neuenhagen ist der Gemeinderat. Der Gemeinderat wird auch als Gemeindevertretung bezeichnet – ist demnach gleichbedeutend.

Der Gemeinderat in Neuenhagen besteht aus dem Bürgermeister und 27 Gemeindevertretern, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wurden. Die Neuenhagener Gemeindevertreter üben den Posten alle ehrenamtlich aus. Der Gemeinderat soll die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten. Er legt die Regeln für die Verwaltung fest und entscheidet über alle wichtigen Themen der Gemeinde, es sei denn, der Bürgermeister ist gesetzlich dafür zuständig oder der Gemeinderat hat ihm bestimmte Aufgaben übertragen.

Am 26. Mai 2019 wurde der amtierende Gemeinderat gewählt und hat seine Arbeit für eine Amtszeit von 5 Jahren aufgenommen. Die AFD konnte mangels geeigneter Kandidaten nicht die gesamte Zahl der gewählten Sitze besetzen und haben somit lediglich 2 der 3 möglichen Sitze im Gemeinderat.

Der Gemeinderat hat die verantwortungsvolle Aufgabe, Entscheidungen beziehungsweise Beschlüsse zu treffen, die für die Zukunft Neuenhagens von grundlegender Bedeutung sind. Diese werden mittels einer Abstimmung oder Wahl getroffen. Jeder anwesende Gemeindevertreter hat eine Stimme. Der Bürgermeister ist ebenfalls stimmberechtigt. Die Mitarbeiter der Verwaltung haben keine Stimme. Die Beschlüsse werden mit einer einfachen Mehrheit beschlossen, wenn es gesetzlich keine anderen Vorgaben gibt.

Die Wahlen/Abstimmungen werden grundsätzlich offen gehalten. Es kann jedoch auf Antrag von mindestens einem Mitglied auch eine geheime Abstimmung/Wahl per Stimmzettel beantragt werden. Ebenso ist eine namentliche Wahl/Abstimmung auf Antrag möglich. Dabei werden die einzelnen Mitglieder aufgerufen und diese teilen dann dem Vorsitzenden Ihre Entscheidung mit (ja, nein oder Enthaltung). Diese namentliche Abstimmung wird dann genau protokolliert.

Die Vorsitzende des Gemeinderats lädt die Mitglieder unter Angabe einer Tagesordnung zu den Sitzungen ein. Sie eröffnet die Sitzung und ruft die einzelnen Tagesordnungspunkte auf. Nachdem die Sachfragen/Vorlagen in den Ausschüssen bereits geklärt wurden, werden diese jetzt noch kurz erörtert und die Argumente ausgetauscht. Anschließend entscheidet der Gemeinderat durch einen Beschluss.

Jede Bürgerin, jeder Bürger hat das Recht, öffentliche Sitzungen des Gemeinderats und der jeweiligen vorausgehenden Ausschüsse zu besuchen. Neben der reinen persönlichen Informationseinholung, haben Sie auch die Möglichkeit Ihr eigenes Anliegen, Ihre Fragen oder Mitteilungen in der Einwohnerfragestunde vorzutragen. Die Einwohnerfragestunde ist im ersten Teil der Tagesordnung, noch bevor die eigentlichen Themen beginnen. Danach gibt es nur noch ein Rederecht aus wichtigem Grunde und auf Antrag eines Mitgliedes des Gemeinderats.

Die Tagesordnungen aller öffentlichen Sitzungen werden online im Bürgerinfoportal oder durch uns auf der Webseite der Parteilosen bekannt gegeben.

Außerdem sind sie im und vor dem Rathaus und den anderen Infokästen der Gemeinde ausgehangen.

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