• Kein Vorrang des Klimaschutz vor Naturschutz

    Am 12. Januar 2025 hatten wir bereits berichtet, dass das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder mit Urteil vom 12. Dezember 2024 unter dem Aktenzeichen VG 5 K 265/23 die Klage eines Grundstückseigentümers unserer Gemeinde auf Genehmigung der Fällung von drei ca. 80 Jahren alten geschützten Waldkiefern zur Steigerung der Effektivität einer Photovoltaikanlage abgelehnt hat und somit der Rechtsauffassung unserer Gemeindeverwaltung folgte.

    Nun wurde eine ähnliche Angelegenheit vom Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Das Gericht hat das Fällen einer etwa 50 Jahre alten Waldkiefer untersagt, obwohl diese nach Auffassung der Kläger deren Photovoltaikanlage auf einem Hausdach verschattet. Das Verwaltungsgericht gab klar zu erkennen, dass es keinen Vorrang des Klimaschutzes vor dem Naturschutz gebe.

    Das öffentliche Interesse am Erhalt des geschützten Baums sei höher zu gewichten als das Interesse des Klägers an einer optimalen Nutzung seiner Photovoltaikanlage.

    Wie schon die Entscheidung des Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder begrüßen wir – Die PARTEILOSEN – diese Entscheidung, denn die Beseitigung von Bäumen gefährdet unseren Naturhaushalt auf entscheidende Weise. Wir wollen in Neuenhagen den Charakter unserer Gemeinde erhalten und dafür ist jeder gefällte Baum einer zu viel.

    Echt Shady für die Photovoltaikanlage.

    Bild von Wolfgang Eckert auf Pixabay

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