• Gemeindevertretersitzung vom 18.11.2024

    Ein Beitrag von Torsten Ruff – am 18.11.2024 fand die Gemeindevertreterversammlung im Bürgerhaus Neuenhagen statt.

    Wichtigster Tagesordnungspunkt war der Beschluss des Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2025/2026. Zu allererst möchten wir uns bei der Kämmerin Frau Weidling und dem gesamten Fachbereich für die geleistete Arbeit bedanken!

    Für das Haushaltsjahr 2025 sind Ausgaben von über 66.000.000 EUR und für das Haushaltsjahr 2026 über 59.000.000 EUR geplant. Dank der sehr guten Arbeit der Gemeindeverwaltung kommt der aufgestellte Haushaltsplan ohne Aufnahme von Krediten zur Finanzierung der geplanten Ausgaben aus.

    Nach einer kurzen Diskussion erfolgte dann eine mehrheitliche Zustimmung (24 Ja Stimmen; 1 Nein Stimme und 2 Enthaltungen) zum vorgestellten Haushaltsplan. Somit ist Gemeinde in den Haushaltsjahren 2025/2026 komplett handlungsfähig, was in der aktuellen Zeit nicht selbstverständlich ist.

    Im weiteren Verlauf der Versammlung wurde die Erhöhung der jährlichen Zuschüsse an den Internationalen Bund zum Betrieb der Arche und der Blaupause mehrheitlich beschlossen. Neben ausgiebigen Diskussionen in den Ausschüssen fand im Vorfeld der Gemeindevertretersitzung am 12.11.2024 mit Vertretern der Fraktionen (ausgenommen der AfD) eine Informationsveranstaltung beim Internationalen Bund in der Arche statt.

    Der internationale Bund beabsichtigt den im Jahre 2027 auslaufenden Erbbaupachtvertrag nicht zu verlängern.  Der Bürgermeister wurde durch die Gemeindevertreter beauftragt mit dem Internationalen Bund den Weiterbetrieb mittels Verlängerung des Erbbaupachtvertrages bzw. einer wirtschaftlich gleichwertigen Lösung zu verhandeln. Wie die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Bund als Betreiber der Arche nach dem Jahr 2027 fortgesetzt werden kann, bleibt somit eine der spannenden Aufgaben für das Jahr 2025.

    Durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde mit dem Verweis auf die Dringlichkeit ein zusätzlicher Tagesordnungspunkt eingebracht. Hierbei ging es um eine Regelung zur Plakatierung in Vorbereitung der Bundestagswahl im Februar 2025. Dem Antrag entsprechend soll die Anzahl der Wahlplakate auf 100 Stück Doppelplakate je Partei bzw. politischer Organisation beschränkt und in der Ernst-Thälmann-Straße eine Plakatierung untersagt werden.

    Selbst wenn man die Meinung vertritt, dass wir innerhalb kürzester Zeit schon wieder mit einer kompletten „Zupflasterung“ unseres Ortsbildes rechnen müssen, wäre es auf Grund der Komplexität der Materie nicht ratsam, einen solchen Beschluss durchzupeitschen und dementsprechend wurde dieses Thema in die Ausschüsse verwiesen und wird möglicherweise in der nächste Gemeindevertretersitzung, welche bereits im Dezember stattfindet, diskutiert.

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