Spenden – Die Parteilosen Neuenhagen bei Berlin

Als unabhängige Wählergruppe erhalten DIE PARTEILOSEN, anders als Parteien, keine Zuwendungen.

DIE PARTEILOSEN erheben keine Mitgliedsbeiträge, um den interessierten parteilosen Bürgern Neuenhagens, unabhängig vom Einkommen, die Möglichkeit zu geben, sich in die Gemeinschaft einzubringen.

Wenn Sie die Arbeit der Wählergruppe DIE PARTEILOSEN gut finden und uns unterstützen wollen, können Sie gern auf das nachfolgende Konto spenden. Die Hälfte des von Ihnen gespendeten Betrags wird Ihnen bei der Angabe in Ihrer Steuererklärung wieder für die Einkommenssteuer gut geschrieben. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 850,- EUR, somit können von einer natürlichen Person bis zu 1.650,- EUR geltend gemacht werden. Somit lohnt sich Ihre Spende gleich doppelt…

Geldinstitut: Sparkasse Märkisch-Oderland
Kontoinhaber: Wählergruppe DIE PARTEILOSEN
IBAN: DE17 1705 4040 0020 0528 20
BIC: WELADED1MOL

Die Wählergruppe DIE PARTEILOSEN ist beim zuständigen Finanzamt angemeldet und zur Entgegennahme von Geldspenden berechtigt.

Hinweis zu Spendenquittungen:

Wenn Sie im Verwendungszweck der Überweisung Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse angeben, erhalten Sie automatisch im ersten Quartal des Folgejahres von uns eine Spendenquittung zugesandt.

Rechtshinweis:

Als Wählergruppe sind DIE PARTEILOSEN von der Körperschaftsteuer befreit ( § 5 Abs. 1 Nr. 7 Körperschaftsteuergesetz) und können auch in Form von Spenden steuerlich abziehbare Zuwendungen erhalten ( § 34g Einkommensteuergesetz). Die Wählergruppe ist berechtigt, Bestätigungen über Geldzuwendungen zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt auszustellen.

 

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