In der kommunalen Selbstverwaltung ist die Gemeindevertretung/ der Gemeinderat die höchste Ebene. Sie beschließt die Themen der Gemeinde und beschließt die Grundsätze und Ziele für die Verwaltung. Die Gemeindevertreter erörtern und beschließen in den Sitzungen über die Vorlagen der Verwaltung und der Empfehlungen des jeweiligen Ausschusses. Der Gemeinderat kontrolliert die Verwaltung bei der Umsetzung der beschlossenen Vorlagen und Beschlüsse und sie verabschiedet den Haushaltsplan für das nächste Haushaltsjahr. Die einzelnen Mitglieder der Fraktionen haben ebenfalls die Möglichkeit, eigene Vorlagen und Anträge zur Abstimmung zu bringen.
Wer wählt denn die Gemeindevertreter und wer kann gewählt werden?
Die Gemeindevertreter werden für eine Wahlperiode von 5 Jahren bei den Kommunalwahlen in direkter Wahl von den Einwohnern Neuenhagens gewählt. Die letzte Kommunalwahl fand am 26. Mai 2019 statt. Gewählt werden, darf jede natürliche, wahlberechtigte Person die Ihren ständigen Wohnsitz dauerhaft in Neuenhagen hat und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Wie viele Gemeindevertreter gibt es in unserer Gemeinde Neuenhagen?
Aktuell sind von den gewählten 28 Plätze zum Gemeinderat nur 27 Plätze besetzt werden. Der AFD konnte mangels passender Kandidaten Ihren 3. Platz über die ganzen 5 Jahre nicht besetzen. Unser Gemeinderat besteht aus insgesamt 7 Fraktionen.
Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Die Parteilosen 7 Sitze, Die Linke 5 Sitze, CDU 5 Sitze, Bündnis90/ Die Grünen 4 Sitze, AFD 2 von 3 Sitze,
SPD 2 Sitze, FDP/NWF 2 Sitze
Für die Parteilosen sind derzeit folgende Mitglieder im Gemeinderat:
Dagmar Schulz, Günter Paulat, Steffen Napieraij, Rico Obenauf, Kai Epperlein, Marco Skowronek,
Helge Schmäcke – weitere Informationen hier.