Zur Entlastung und zur eingehenden Erörterung der Sachfragen wurden durch den Gemeinderat Ausschüsse und Beiräte gebildet. Sie bestehen aus einem jeweiligen Ausschussvorsitzenden und den weiteren zugeordneten Mitgliedern des Gemeinderates. Weiterhin anwesend sind Mitarbeiter der Verwaltung, um wichtige Informationen zu erhalten oder zu geben sowie sachkundige Einwohner, welche ausschließlich beratend dem Gemeinderat zur Seite stehen.
Durch unsere Hauptsatzung hat der Gemeinderat den beschließenden Ausschüssen besondere Entscheidungsbefugnisse und Themengebiete übertragen. In der jeweiligen Zuständigkeit werden alle vom Gemeinderat zu fassenden Beschlüsse beziehungsweise die entsprechenden Angelegenheiten im Vorfeld in den Ausschüssen beraten und entschieden. Dies gilt als Empfehlung für den noch tagenden Gemeinderat.
Lediglich der Hauptausschuss ist in Neuenhagen neben dem Gemeinderat beschlussfähig. Die dort gefassten Beschlüsse sind für die Verwaltung verbindlich.
In Neuenhagen gibt es folgende richtungsweisende Ausschüsse:
Ortsentwicklungs-, Wirtschafts- und Infrastrukturausschuss
Ortsplanung, Verkehrsplanung, Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, Wohnungs- und Siedlungswesen, Öffentlicher Personennahverkehr, Bestattungswesen, Landschaftspflege, Werkstätten, Bauhof, Gestaltung der Friedhöfe, Park- und Gartenanlagen
Kultur- und Sozialausschuss
soziale Angelegenheiten und Aspekte, , Sportpflege, Jugendhilfeplanung /Sozialplanung, Förderung der Jugendarbeit, Kulturpflege, Vereinsförderung, Gesundheitswesen, Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb aller gemeindeeigenen Einrichtungen, Städtepartnerschaften, Ausländerangelegenheiten, Freizeitgestaltung
Bildungsausschuss
Kindergärten, Schulwesen
Finanz-, Verwaltungs-, Ordnungs- und Vergabeausschuss
Verwaltungsbelange, Ordnungswesen, Finanzierungen, Finanzausgaben und -einnahmen, Haushaltsplanung
Bau-, Umwelt-, und Klimaschutzausschuss
Bauvorhaben, Umweltschutz, Klimaschutz
Hauptausschuss
öffentliche Vergaben durch die Gemeinde Neuenhagen, wichtiger beschlussfassender Ausschuss vor der Gemeindevertretung